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Stephanie Brunner

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht


Rechtsanwältin Stephanie Brunner ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen und blickt auf eine jahrelange anwaltliche Erfahrung im zivilrechtlichen Bereich – insbesondere im Familienrecht – zurück. Nach Aufenthalten in Süd Afrika, Großbritannien und Nigeria, sowie Jahren der Tätigkeit als Justiziarin in Frankfurt/Main bzw. für Anwaltskanzleien in Gütersloh und München, war sie seit 2010 zunächst in der Kanzlei Brunner | Keil, und ab 2019 als selbstständige Rechtsanwältin in der Kanzlei ABHK Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft tätig. Seit dem Jahr 2012 ist sie aufgrund ihrer umfassenden praktischen Erfahrung und der nachgewiesenen Kenntnisse berechtigt die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit steht die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die engagierte Durchsetzung Ihrer Belange und Interessen im Vordergrund.

Frau Rechtsanwältin Brunner ist vollumfassend im Bereich des Familienrechts tätig. Darunter fallen insbesondere:

  • Alle Aspekte von Trennung und Scheidung
  • Elterliche Sorge, Umgang, Inobhutnahmen
  • Güterrecht / Vermögensauseinandersetzung
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Gestaltung und Beratung von Eheverträgen
  • Kindsentführung
  • Adoption
  • Vaterschaftsverfahren

Gerne steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Brunner für eine umfassende anwaltliche Betreuung bzw. Vertretung, sei es außergerichtlich oder bei Gericht, sowie beratend, zur Verfügung. Als Beratungssprachen stehen ihr Deutsch und Englisch zur Verfügung.

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