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Christina Keil

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht


Sehr geehrte Rechtsratsuchende,

die Meinungen über die Tätigkeit eines Strafverteidigers gehen weit auseinander: Die einen verstehen sie als Kampf um die Wahrheit im Glauben an die Unverrückbarkeit des Rechts, die anderen als Kampf gegen Windmühlen, zumal sich vorgefasste Meinungen bekanntlich als schwer zu zertrümmern erweisen.

Ich selbst verfolge weder einen rechtsphilosophischen Ansatz noch einen Negativistischen, sondern begreife meine Tätigkeit als ganzheitlich mit der nötigen Prise Humor, denn schon Goethe wusste über die Juristen zu scherzen:

„Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr’s nicht aus, so legt was unter.“

Im Rahmen der Opfervertretung steht für mich die Wahrnehmung der Interessen der durch eine Straftat verletzten Person im Vordergrund. Opfern verschaffe ich deshalb im Strafprozess Gehör und verhelfe Ihnen zu Ihren Rechten. Die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen ist nur ein Aspekt davon.

Zudem vertrete ich Sie im Steuerrecht in Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern, in Klageverfahren vor den Finanzgerichten oder fertige Selbstanzeigen, um Sie vor einem Steuerstrafverfahren zu bewahren.
Seit 2024 stehe ich hierzu in enger Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Thomas Rand und unterhalte hierzu eine weitere Kanzlei bei RAND § WOLL Rechtsanwalt Steuerberater in Dillingen / Saar.
www.rand-woll.de


Ich freue mich auf Ihre Kontaktanfrage zum Thema:

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